Mit 18 Jahren haben vielen DEN Führerschein gemacht. Doch meistens ist hiermit die Fahrerlaubnis für das Auto und somit Klasse B gemeint. Und welche Fahrzeug dürfen mit dieser Fahrerlaubnis bewegt werden?
Mit Führerscheinklasse B dürfen Fahrzeuge mit bis zu neun Sitzplätzen (inkl. Fahrersitz) und einem Gewicht von 3,5 Tonnen gefahren werden. Ein Anhänger bis zu einem Gewicht von 750 kg schließt diese Fahrerlaubnis mit ein.
Sollten Anhänger mit größerem Gewicht bewegt werden (z.B. ein Wohn- oder ein Bootsanhänger) benötigt man dazu die Klasse BE. Meist wird diese bei der Ausbildung zur Klasse B erworben, kann allerdings auch nachgeholt werden.
Neben dem Auto ist das Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erlaubt. Ebenso inbegriffen sind motorbetriebene Fahrräder, Mopeds, Roller, Minitrikes, Minicars, Quads und Ähnliches mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis Klasse B ist im übrigen die Grundvoraussetzung um später einen Führerschein für LKW (Klasse C) oder Busse (Klasse D) machen zu können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erhalten, muss das 18.Lebensjahr vollendet sein. Es besteht allerdings die Möglichkeit bereits mit dem Begleitenden Fahrern (Klasse B17) im Beisein einer eingetragenen Begleitperson ein Auto zu führen.
Wie bei allen anderen Führerscheinklassen muss ein Sehttest Optiker oder Augenarzt absolviert werden. Bei Brillenträgern wird dies im Führerschein vermerkt und die Brille ist dann selbstverständlich während des Fahrens immer zu tragen. Ebenso muss ein Nachweis für einen Erste-Hilfe-Kurs eingereicht werden.
Unterricht, Theorie und Praxis-Prüfung.
Der Theoretische Unterricht umfasst 14 Lektionen, an denen ein Schüler / eine Schülerin teilgenommen haben muss. Wie schnell dies geschieht, hängt u.a. von den Unterrichtsstunden der Fahrschule ab und wie häufig du an diesen teilnehmen kannst. Die theoretische Prüfung wird durch DEKRA bzw. TÜV abgenommen. In einer Prüfung werden insgesamt 30 Fragen aus dem aktuellen Fragenkatalog ausgewählt – 20 Fragen aus dem Grund- und zehn Fragen aus dem Zusatzstoff.
Die theoretische Fahrprüfung ist Grundvoraussetzung um eine praktische Prüfung absolvieren zu können. Neben den mindestens 30 praktischen Fahrstunden, muss während der Ausbildungszeit in einer Fahrschule noch sogenannte Sonderfahrten absolviert werden (u.a. Nachtfahrten). Bei der abschließenden Prüfung wird eine 45-minütige Prüfungsfahrt durchgeführt. Neben dem Fahrlehrer nimmt hieran auch der Prüfer teil, der auf der Rückbank sitzt und die Fahrtauglichkeit bewertet und den Führerschein bei bestandener Prüfung übergibt.
Was passiert in der Probezeit?
Nach bestandener praktischer Führerscheinprüfung muss jede/r Prüfling eine zweijährige Probezeit überstehen. Bei schwerwiegenden Fällen, z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahrerflucht etc, kann der Führerschein wieder entzogen werden.
Bei weniger schweren Verstößen wie bspw. einem Auffahrunfall kann ein Aufbauseminar angeordnet werden und die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
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